Externe Vertrauensstelle für Unternehmen & Institutionen

Wie unsere vertrauliche Beratung Ihre Mitarbeitenden unterstützt

Unternehmen und Institutionen sind gesetzlich verpflichtet, die physische und psychische Gesundheit ihrer Mitarbeitenden zu schützen und eine vertrauliche Anlaufstelle bei Konflikten und Diskriminierung zu bieten. Unsere Externe Vertrauensstelle ergänzt Ihr Konfliktmanagement und dient der raschen betriebsinternen Konfliktlösung.

Mit der externen Vertrauensstelle erfüllen Sie Ihre Fürsorgepflicht. Wir beraten Ihre Mitarbeitenden im Auftrag Ihres Unternehmens – vertraulich, neutral. Unsere Beratung bietet Hilfe zur Selbsthilfe: Wir stärken Ihre Mitarbeitenden darin, Differenzen frühzeitig intern anzusprechen und zu klären – bevor Konflikte eskalieren oder zu integritätsverletzendem Verhalten führen oder aufwändige Abklärungen notwendig werden.

Unsere Beratungen sind Standortbestimmungen und ergänzen die HR-Beratung. So entlasten Sie Ihre Verantwortlichen, sparen Zeit sowie verdeckte Konfliktkosten und beugen psychosozialen Belastungen vor.

Prüfen Sie mit uns den Mehrwert für Ihr Unternehmen.



Unser Ziel

Die Konflikte frühzeitig betriebsintern zu lösen und alle Beteiligten zu entlasten. 

Unser Beratungsteam

Unser mehrsprachiges Team ist spezialisiert auf Konfliktmanagement, Krisenintervention und Schutz der persönlichen Integrität. 

Wir haben unseren Sitz im Kanton Bern und sind schweizweit tätig. Da die ratsuchenden Mitarbeitenden Telefonberatungen klar bevorzugen, ist der Standort nicht entscheidend.



Wozu eine externe Vertrauensstelle?

Gesetzliche Fürsorgepflicht als Arbeitgeber wahrnehmen

Gemäss einem Bundesgerichtsentscheid von 2012 müssen alle Unternehmen (auch KMU), Institutionen und Verwaltungen ihre Mitarbeitenden am Arbeitsplatz vor psychosozialen Risiken schützen und dem Personal eine vertrauliche – interne oder externe – Anlaufstelle bieten. 

Damit die Vertrauensperson bei Arbeitskonflikten unabhängig und neutral beraten kann, darf sie nicht in einer Linienfunktion zu den betroffenen Mitarbeitenden stehen. 

Mitarbeitende können sich jederzeit auch direkt bei ihren Vorgesetzten oder den Personal-verantwortlichen melden. Im Gegensatz zur Vertrauensstelle müssen diese aber unter Umständen auch ohne Einverständnis aktiv werden, um ihrer Fürsorgepflicht als Arbeitgeberin gerecht zu werden. 

Hilfe zur Selbsthilfe bieten für Mitarbeitende

Wir als externe Vertrauensstelle hören zu, analysieren gemeinsam die Situation und beraten innerhalb eines mit Ihnen vereinbarten Beratungsumfangs zum weiteren möglichen Vorgehen. Wir unterstehen der Schweigepflicht und haben keine Weisungs- oder Entscheidungsbefugnis, sondern bieten Hilfe zur Selbsthilfe. 

Indem Differenzen geklärt werden können, bevor sie eskalieren, werden die HR-Verantwortlichen und Vorgesetzten entlastet und können sich - falls noch notwendig - auf die Bearbeitung der Konflikte konzentrieren. Auf Wunsch werden auch Sie dabei von unserem Berater:innen-Team unterstützt.

Rasche Konfliktlösung statt langwierige Abklärung am Arbeitsplatz

Unser Ziel ist eine effektive betriebsinterne Konfliktlösung und die rasche Wiederherstellung eines respektvollen und fairen Arbeitsklimas anstelle langwieriger arbeitsrechtlicher Abklärungen. 

Mehrwert der externen Vertrauensstelle

Durch die rasche Unterstützung von Mitarbeitenden und Führungskräften bei der Konfliktlösung und -bewältigung 

  • sparen Sie Zeit und verdeckte Konfliktkosten;
  • beugen Sie psychosozialen Belastungen vor;
  • wird die Konfliktfähigkeit verbessert;
  • gelingt die Zusammenarbeit;

Lassen Sie uns gemeinsam den Mehrwert einer externen Vertrauensstelle für Ihr Unternehmen prüfen.


Was unser Service umfasst (und was nicht)

Beratung

Unser Angebot umfasst eine mit dem auftragsgebenden Betrieb vereinbarte Anzahl Beratungsstunden pro Fall. Zusätzlich sind wir auf Wunsch auch über die Beratung hinaus da und suchen gemeinsam mit den ratsuchenden Mitarbeitenden und ihren Vorgesetzten nach Lösungen. 

Meldung vermuteter oder tatsächlicher Missstände

Die externe Vertrauensstelle nimmt mit oder ohne vorherige Beratung schriftliche Meldungen per Email oder per Post über vermutete oder tatsächliche Verstösse gegen Verhaltensregeln, den Verhaltenskodex oder andere interne Regelungen sowie rechtswidrige Handlungen entgegen. Sie leitet diese jedoch an die zuständige Person im Betrieb weiter, ohne selbst Untersuchungen durchzuführen, um ihre Unabhängigkeit bei der Beratung jederzeit zu wahren.

Abklärungen und Untersuchungen

Die externe Vertrauensstelle führt keine Untersuchungen durch. Sollten weder Beratung noch Vermittlung ausreichen oder heikle, komplexe Konstellationen eine umfassende Abklärung nötig machen, bringen wir Sie rasch mit untersuchungserprobten Rechtsanwält:innen zusammen.


Eine Anlaufstelle berät niedrigschwellig und vertraulich Mitarbeitende eines Betriebs, einer Institution oder Verwaltung bei Problemen, Konflikten oder Diskriminierung am Arbeitsplatz. 

Eine Meldestelle nimmt konkrete Hinweise auf Rechts- oder Regelverstösse entgegen und arbeitet diese in der Regel selbst im Rahmen einer internen Untersuchung rechtssicher auf. 

Eine Ombudsstelle ist eine neutrale, vermittelnde Instanz – ursprünglich für die Klärung von Streitigkeiten zwischen Bürgerinnen und dem Staat oder zwischen Patienten und Spital entwickelt.

Unsere Externe Vertrauensstelle berät die Mitarbeitenden unserer mandatierten Betriebe vertraulich und nimmt auch Meldungen entgegen. Sie leitet diese jedoch an die zuständige Person im Betrieb weiter, ohne selbst Untersuchungen durchzuführen, um ihre Unabhängigkeit bei der Beratung jederzeit zu wahren.



Auftrag zwischen Unternehmen und externer Vertrauensstelle

Regelung der gegenseitigen Rechte und Pflichten

Umfang und Inhalt der Beratung, Kreis der Ratsuchenden, die Kosten, die Vertraulichkeit, also alle unsere gegenseitigen Rechte und Pflichten werden in einem Vertrag zwischen Ihnen und der externen Vertrauensstelle besprochen und schriftlich vereinbart.  

Wir schliessen Beratungsverträge mit einzelnen Unternehmen oder öffentlichen Institutionen ab. Alternativ können Sie sich auch mit anderen Kleinstunternehmen für ein Beratungsmandat durch uns zusammenschliessen.

Kosten der externen Vertrauensstelle für Mitarbeitende

Unser exklusiver Bereitschaftsdienst für die Beratung Ihrer Mitarbeitenden kostet das Unternehmen eine feste Jahresgebühr. Darüber hinaus kostet jede tatsächlich geführte Beratung für Ihre Mitarbeitenden pro Stunde. Wir vereinbaren vertraglich, wie viele es maximal pro Fall und Jahr sein dürfen. Es ist auch möglich, ein Kostendach zu vereinbaren.

Optional unterstützen wir auch Führungskräfte, HR-Leitende und Bildungsveranwortliche beim Konfliktmanagement in ihrem Unternehmen.

Lassen Sie uns gemeinsam die für Ihr Unternehmen optimale Kombination unserer Beratungsoptionen zusammenstellen.


Rechtlich fundierte Interventionsberatung bei Vorfällen

Unsere Leistungen umfassen sowohl die vertrauliche Beratung von Mitarbeitenden als EXTERNE VERTRAUENSSTELLE als auch Interventionsberatung für Personal-, Bildungsverantwortliche und Führungskräfte über INTEGRITY FIRST. Zur besseren Orientierung stellen wir das ergänzende Angebot hier kurz vor: 

Lassen Sie uns Ihre Situation sorgfältig analysieren und das konkrete Vorgehen festlegen. Die dafür erforderliche Expertise bringen wir mit.