Sexuelle und sexistische Belästigung am Arbeitsplatz

Praxiswissen für Mitarbeitende, Führungskräfte & HR

Diese Seite bietet Praxiswissen, Tipps und Orientierung für den Umgang mit sexueller oder sexistischer Belästigung am Arbeitsplatz.

Alle Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeitenden vor sexueller und sexistischer Belästigung am Arbeitsplatz zu schützen. 

Die externe Vertrauensstelle unterstützt Sie als Mitarbeitende wenn Sie sich sexuell belästigt fühlen.  



Was ist sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz?

Als sexuelle Belästigung gilt jedes Verhalten mit sexuellem Bezug, das unerwünscht ist und von der betroffenen Person als entwürdigend empfunden wird. Auch wenn die Belästigung «nur» verbal erfolgt und allenfalls als ungeschicktes «Kompliment» gemeint ist, muss sie am Arbeitsplatz nicht geduldet werden.

Ausschlaggebend ist das Empfinden der belästigten Person, nicht die Absicht der belästigenden Person. Nicht geduldet wird auch ein feindliches, abwertendes Arbeitsklima für Personen eines bestimmten Geschlechts. 

 An Betriebsanlässen gelten dieselben Regeln wie am Arbeitsplatz. Geschieht die sexuelle Belästigung in der Freizeit, hat sie dann Folgen, wenn sie sich auf das Arbeitsverhältnis auswirkt. Schwere Fälle von sexueller Belästigung sind auch strafrechtlich relevant.



Beispiele für sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

  • Taxierende Blicke, pfeifen
  • Bemerkungen über körperliche Vorzüge oder Schwächen 
  • Sexistische Sprüche, obszöne Witze oder Bilder
  • Unerwünschte Körperkontakte 
  • Unerwünschte Einladungen mit eindeutiger Absicht
  • Zweideutige Aufforderungen
  • Annäherungsversuche mit der Aussicht auf Vor- oder Nachteile
  • Zurschaustellen der Geschlechtsteile

Rasche Hilfe und Beratung für Betroffene bei Belästigung

Sind Sie nicht sicher, ob es sich bei dem, was Sie am Arbeitsplatz erleben, um sexuelle Belästigung handelt? Wissen Sie nicht, was Sie tun und wie Sie reagieren sollen? 

Vertrauliche Beratung bei der externen Vertrauensstelle

Als Arbeitnehmer/in haben Sie verschiedene Möglichkeiten, wie Sie sich wehren können. Zum einen können Sie versuchen, das belästigende Verhalten selbst zu unterbinden, indem Sie der belästigenden Person klar sagen oder schriftlich mitteilen, dass ihr Verhalten nicht erwünscht ist und dass Sie sich beschweren werden, wenn es nicht aufhört. 

Zum anderen können Sie Unterstützung in Ihrem Unternehmen suchen. Vielleicht gibt es andere Betroffene, mit denen Sie sich gemeinsam wehren könnten? Wenden Sie sich an uns, die externe Vertrauensstelle Ihres Betriebs und besprechen Sie Ihre Situation und das weitere Vorgehen. 

Betriebsinternes Reglement zum Schutz der persönlichen Integrität

Alle Arbeitgeber sind gemäss Gleichstellungsgesetz verpflichtet ein Reglement zu erarbeiten. In diesem wird festgehalten, was mit sexueller Belästigung gemeint ist. Lesen Sie im betriebsinternen Reglement nach, welche Verhaltensgrundsätze in Ihrem Betrieb gelten und wie das Vorgehen, die Zuständigkeiten und die Sanktionen im Ernstfall definiert sind. 

Beratung beim Arbeitsinspektorat oder der Schlichtungsbehörde

Wenn der Betrieb trotz Ihrer Hinweise nichts unternimmt, finden Sie beim kantonalen Arbeitsinspektorat oder bei den kantonalen Schlichtungsbehörden auch Rat zu den möglichen rechtlichen Schritten.

Hilfreiche Links für Mitarbeitende bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz



Ausmass sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

30 % Frauen und 10 % Männer sexuell belästigt am Arbeitsplatz

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz kommt in allen Branchen vor und kann jede Person betreffen, unabhängig von ihrem Äusseren, ihrem Alter, ihrer beruflichen Position und ihrem Geschlecht. Gemäss Studien sind sowohl Frauen als auch Männer betroffen: Rund 30% der Frauen und 10% der Männer geben an, am Arbeitsplatz schon sexuell belästigt worden zu sein – von Mitarbeitenden oder Vorgesetzten, aber auch von Kundinnen, Geschäftspartnern oder Lieferantinnen.

Die rechtlichen Grundlagen bei sexueller Belästigung

Sexuelle Belästigung als Diskriminierung am Arbeitsplatz

Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frauen und Männern (Gleichstellungsgesetz, GlG) verbietet die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz als persönlichkeitsverletzende Diskriminierung aufgrund des Geschlechts (Art. 4 GlG). Dieses Gesetz gilt für alle Anstellungsverhältnisse in der Privatwirtschaft sowie in öffentlichen Verwaltungen und Institutionen. 

Entschädigungsanspruch und Kündigungsschutz nach sexueller Belästigung

Bei fehlenden oder ungenügenden Präventionsmassnahmen durch den Betrieb hat die belästigte Person unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung durch die Arbeitgeberschaft (Art. 5 Abs. 4 GlG). Zudem ist die belästigte Person während einem betrieblichen Abklärungsverfahren und einer gewissen Zeit danach unter gewissen Voraussetzungen vor Kündigung geschützt (Art. 10 GlG). 

Strafrechtlich relevante sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Strafrechtlich relevant ist sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz nur bei absichtlichen und eindeutigen Tätlichkeiten wie Grabschen oder groben, vulgären Äusserungen. 

Wie müssen Betriebe ihre Mitarbeitende unterstützen?

Hinschauen, ansprechen, einschreiten, abklären

Anders als die Vertrauensstelle, die Mitarbeitenden nur berät und nicht interveniert, müssen die vorgesetzten Personen jeden Hinweis auf sexuelle Belästigung im Team oder Betrieb ernst nehmen und rasch abklären. Sie müssen mindestens ein klärendes Gespräch mit der betroffenen Mitarbeiterin bzw. dem betroffenen Mitarbeiter führen, um entscheiden zu können, wie es weitergehen soll.

Betriebsinterne Meldung einer sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz

Damit ein konkreter Fall untersucht werden kann, muss die sich belästigt fühlende Person im Betrieb bei der zuständigen Stelle eine Beschwerde hinterlegen. Damit gibt sie ihr Einverständnis, ein formelles Verfahren zu eröffnen. Die Untersuchung kann von einer geeigneten internen Person durchgeführt werden. In kleineren Betrieben kann es jedoch für alle Beteiligten einfacher sein, wenn externe Fachpersonen die Untersuchung vornehmen.

Mediation und Teamcoaching nach sexueller Belästigung

Konfliktbewältigung nach sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist ein heikles Thema. Ein konkreter Fall ist für alle Beteiligten, ob Betroffene oder Verantwortliche, eine emotional und fachlich sehr herausfordernde Situation.

Die verantwortliche Führungskraft muss das schädigende Verhalten rasch unterbinden. Als Konfliktbewältigung kann danach eine Mediation oder ein Teamcoaching mit einer Frau-Mann-Co-Leitung helfen, das Vertrauen zwischen den Betroffenen und im oft indirekt betroffenen Team (wieder) zu gewinnen und das Arbeitsklima nachhaltig zu verbessern.